Zuständige im Unternehmen

Wer ist im Unternehmen für die Umsetzung von (Familien-) Pflegezeit zuständig?

 

Für eine Freistellung um die Pflege eines:r nahen Angehörigen zu übernehmen, können Angestellte auf verschiedene Rechtsansprüche zurückgreifen, um Ihre Arbeitszeit entweder ganz zu pausieren oder zu reduzieren. Je nach Unternehmensgröße haben sie einen Anspruch nach dem Pflegezeitgesetzt oder dem Familienpflegezeitgesetzt. Auch in kleinen Unternehmen können solche Freistellungen individuell vereinbart werden. 

Für genauere Informationen und was zu beachten ist, lesen Sie bitte hier: Pflegezeit,  Familienpflegezeit.

Die Freistellung für die Pflege eines:r Angehörigen vereinbaren sie mit dem:r Arbeitgeber:in, dabei sollte Ihre Wünsche zum zeitlichen Rahmen berücksichtig werden. Finden Sie gemeinsam als Arbeitgebende und Arbeitnehmende eine Lösung, wie sie die Freistellung realisieren können!

Die Pflegezeit, die Familienpflegezeit und auch die Begleitung in der letzten Lebensphase können miteinander kombiniert werden. Hierbei muss beachtet werden, dass der Gesamtrahmen der Freistellung 24 Monate nicht überschreiten darf und die Pflegezeit und Familienpflegezeit nahtlos aneinander anschließen müssen, ausgenommen hiervon ist die Begleitung in der letzten Lebensphase. Bitte beachten Sie hier auch die aktuellen Corona -Sonderregelungen, die andere Fristen und auch Unterbrechungen vorsehen!

Diese Akteure können Angestellte in einem Unternehmen unterstützen, eine Freistellung für die Pflege einer:s nahen Angehörigen zu planen: 

Die Pflegezeit mit vollständiger Freistellung wird bei der Arbeitsstelle beantragt, durch ein Schreiben an die Geschäftsführung, mit den Informationen ab wann und wie lange die/ der Angestellte Pflegezeit nehmen möchten. Für den Nachweis der Pflegebedürftigkeit des/ der nahen Angehörigen wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der Pflegepflichtversicherung beigefügt. Beides muss spätestens 10 Werktage vor Beginn der Pflegezeit bei dem/ der Arbeitgeber:in sein.

Die teilweise Freistellung der Pflegezeit und für die Freistellung nach der Familienpflegezeit muss dem/ der Arbeitgeber:in acht Wochen vor Beginn die Freistellung mitteilt werden und es muss erklärt werden, wann die Freistellung für die Pflege stattfinden soll und in welchem Umfang der/ die Angestellte:r sich freistellen lassen möchten. Es wird dann eine Vereinbarung über den Zeitraum mit der/ dem Vorgesetzten getroffen. Auch hier wird einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des/ der Angehörigen benötigt.

Bitte beachten Sie hier erneut die momentanen Ausnahmen aufgrund der Covid19 Pandemie!

Schauen Sie wer in ihrem Unternehmen oder Wirkungskreis bei der Umsetzung und Gestaltung der Freistellung für die Pflege von Angehörigen, Angestellte unterstürzen kann.