Die Ausnahmeregelungen aufgrund der Covid 19 Pandemie zum Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetzt gelten aktuell bis zum 30.04.2023! Diese Regelungen greifen nur, wenn ein unmitellbarer Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht.
⇒ Kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld
Beschäftigte können aktuell bis zu 20 Arbeitstage von ihrer Arbeit fernbleiben um sich um eine akute Pflegesituation zu Hause zu kümmern. Sie können diese Tage auch nutzen, wenn kein Notfall sondern ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entsteht.
Auch das Pflegeunterstüzungsgeld kann für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
⇒ Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibel nutzen
Sie können die Zeiten der Pflegezeit und Familienpflegezeit, die sie noch nicht genommen haben, flexibel nutzen, wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Die Zeiten müssen nicht wie sonst unmittelbar aneinander anhängend genommen werden und können auch zwischenzeitlich Pausiert werden.
Den Antrag dafür müssen sie 10 Tage vor Beginn der Pflegezeit oder Familienpflegezeit ihrem Arbeitgeber schriftlich (ausnahmsweise auch per Email) zukommen lassen.
Wenn Sie die in der Familienpflegezeit vereinbarte mindeste Stundenanzahl von 15 Wochenstunden in einem Monat unterschreiten ist das momentan kein Problem.
⇒ Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei dem zinslosen Darlehen
Pandemiebedingte Ausfälle oder Einbußen im Einkommen, welches bei der Berücksichtigung in der Berechnung des Darlehens eine Rolle spielen würden, können unberücksichtigt bleiben. Wenn sie pandemiebedient Schwierigkeiten haben das Darlehen wieder zurück zu zahlen können sie dieses Mitteilen und die Rückzahleng wird erleichtert.