Berliner Landesbeamt:innen

Welche Möglichkeiten zur Pflege von Angehörigen stehen im Berliner Landesbeamtengesetz (BBG)?

 


Generelle Teilzeit (§54)    

Als Beamt:innen mit Dienstbezügen haben Sie generell den Anspruch Ihre Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren ohne Angabe von Gründen, wenn keine „dienstlichen Belange“ im Wege stehen

 


Teilzeit für familiäre Sorge (§54a)    

Als Beamt:innen mit Dienstbezügen können Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, wenn Sie eine:n pflegebedürftige:n Angehörige:n betreuen oder pflegen, wenn keine „zwingend dienstlichen Belange“ entgegenstehen

 

 

Pflegezeit (§54c)

Als Beamt: innen können Sie für bis zu sechs Monate eine Teilzeitarbeit beantragen, wenn Sie eine:n nahe:n Angehörige:n pflegen oder betreuen. In dieser Zeit können sie ihre wöchentliche Arbeitszeit unbegrenzt reduzieren oder auch Urlaub ohne Dienstbezüge beantragen.

 

 

Familienpflegezeit (§54b) 

Als Beamt:innen können Sie eine max. 24 monatige Familienpflegezeit beantragen, wenn Sie eine eine:n nahe Angehörige:n pflegen, bei einer Wochenarbeitszeit von min. 15 Stunden. Die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Kindes ist ebenfalls möglich, auch wenn diese:r außerhäuslich untergebracht ist.

 

 

Urlaub ohne Dienstbezüge (§55) 

Als Beamt:innen können Sie Urlaub ohne Dienstbezüge beantragen, wenn Sie eine:n pflegebedürftige:n Angehörige:n betreuen, pflegen oder in deren letzten Lebensphase begleiten möchten. Dem dürfen keine „zwingend dienstlichen Belange“ entgegenstehen und es kann bis zu zwölf Jahre bewilligt werden.

 

 

Begleitung in der letzten Lebensphase (§54c(2)) 

Als Beamt:innen können Sie für die Begleitung eine:n nahe:n Angehörige:n in der letzten Lebensphase für max. drei Monate eine Reduzierung der Arbeitszeit in Teilzeit.

 

 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
(AV SUrlVO von 2018)

Als Beamt:innen erhalten Sie für pflegebedürftige Angehörige bis zu neun Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, wenn dies erforderlich ist, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.