Die Pflegezeit

Ein kurzer Überblick über die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes. 

 

Angestellte in einem Unternehmen mit mehr als 16 Beschäftigten, haben ein Anrecht auf Pflegezeit von bis zu sechs Monaten
In dieser Zeit können sie sich ganz von der Arbeit freistellen lassen und eine:n nahe:n Angehörige:n in häuslicher Umgebung pflegen, der: die mindestens den Pflegegrad 1 hat. (Ein Nachweis für den: die Arbeitgeber:in ist hierbei erforderlich.)

Die Pflegezeit kann auch mit der Familienpflegezeit kombiniert werden. Wichtig ist hierbei, dass insgesamt nicht mehr als zwei Jahre überschritten werden. 

Für den Verlust des Einkommens in dieser Zeit kann ein zinsloses Darlehen bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Dies wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss nach dem Ende der Pflegezeit ebenfalls wieder in Raten an das Amt zurückgezahlt werden. Bei besonderer Härte kann ein Teil des (oder das gesamte) Darlehen erlassen werden. Es ist auch möglich die Rückzahlung aufzuschieben.

In der Pflegezeit können auch minderjährige pflegebedürftige nahe Angehörige betreut werden, im häuslichen Umfeld oder Außerhäuslich. Auch hier muss ein Pflegegrad von min. 1 nachgewiesen werden.

In einem Beratungsgespräch bei KOBRA können wir gerne Ihre Fragen rund um das Thema Pflegezeit klären und gemeinsam mit Ihnen erarbeiten, wie Sie die Menschen in Ihrem Umfeld gut in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützten können.