Freistellungen nach Unternehmensgröße

Je nach der Größe der Unternehmen und der Anzahl der Beschäftigten, haben Angestellte verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren oder zu pausieren.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglich unter bestimmten Umständen eine Verringerung der Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Hier gibt es je nach Unternehmensgröße weitere Bestimmungen und Einschränkungen.
Während der Pflegezeit und der Familienpflegezeit gilt für die/den pflegende:n Angestellte:n Kündigungsschutz. Zu beachten ist, dass in Betrieben in denen mehr als 10 Personen beschäftigt sind, generell das Kündigungsschutzgesetz gilt. 

Auch wenn weniger Angestellte als hier aufgeführt in ihrem Unternehmen tätig sind, können Sie auf freiwilliger Basis Freistellungen oder Arbeitszeitreduzierungen für pflegende Beschäftigte individuell vertraglich vereinbaren. 

Wie können Sie gerne dazu beraten, welche Möglichkeiten pflegende Angestellte in Ihrem Unternehmen in Anspruch nehmen können.