Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Wie kann ich als Pflegende:r mit einer spontanen Notsituation zu Hause umgehen? Diese Freistellungsmöglichkeit können Sie nutzen.

 

 

Um einer akuten und kurzfristigen Pflegesituation Ihrer nahen Angehörigen gerecht zu werden, können Sie sich seit dem 01.01.2024  für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr von Ihre:m Arbeitgeber:in freistellen lassen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung können Sie nutzen, um die Pflege (neu) zu organisieren oder selbst temporär sicherzustellen und dies unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.

Bitte informieren Sie Ihre:n Arbeitgeber:in unverzüglich über Ihre Abwesenheit und die voraussichtliche Dauer.

Für diese Freistellung müssen Sie keinen Pflegegrad des/ der Angehörige:n nachweisen. Es ist ausreichend, wenn der: die Angehörige eine ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten hat.
Hier finden Sie ein Musterformular für die ärztliche Bescheinigung. 

Akute Pflegesituationen können auch mehrfach auftreten, daher können die 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung auch einzeln oder gestückelt genommen werden. Insgesamt dürfen aber 10 Tage pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. 

Als nahe Angehörige gelten nach dem Gesetz beispielsweise Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner:innen, Geschwister (auch die des Ehegatten oder Lebenspartner:innen), Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder und die Kinder des Ehegatten oder dem/ der Lebenspartner:in. 

Für das wegfallende Entgelt in dieser Auszeit können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Der Antrag ist bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen zu stellen. Hier finden Sie das Formular für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes bei Kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 
So können Sie sich in einem akuten Fall um die Versorgung Ihrer Angehörigen kümmern, ohne große Einkommensverluste befürchten zu müssen.

Nutzen Sie gerne auch kurzfristig bei Fragen unsere Telefonsprechtunde oder buchen Sie einen Beratungstermin über unser Portal.

TELEFONISCHE KURZBERATUNG

Telefon: 030 695923 16
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