Zinsloses Darlehen

während der Pflegezeit/ Familienpflegezeit/ Begleitung in der letzten Lebensphase

 

 

Wenn Sie für die Zeit einer Pflege von Angehörigen eine finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

Dieses Darlehen wird in monatlichen Raten für die Zeit der Pflege oder Begleitung ausgezahlt.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Zeit der Pflege. Wie hoch ihr Darlehen sein kann, können Sie im Familienpflegezeit-Rechner berechnen. Sie können auch ein niedrigeres Darlehen beantragen, der Mindestwert sind monatlich 50€. 

Die Antragsunterlagen können Sie über das Portal des Bundesfamilienministeriums unter Wege-zur-Pflege.de herunterladen.

Nach dem Ende der Pflegezeit, Familienpflegezeit, Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen oder Begleitung in der letzten Lebensphase müssen Sie dieses Darlehen in Raten wieder zurückzahlen. Das Darlehen ist innerhalb von 4 Jahren ab dem ersten Tag der Freistellung zurückzuzahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zeitraum der Rückzahlung unterbrochen werden. Es ist auch möglich, die Rückzahlungsraten auf Antrag zu Stunden oder zum Teil zu erlassen. Dies kann z.B. bei besonderer Härte beantragt werden.

Wenn die Zeit der Freistellung endet, endet auch die Förderungsfähigkeit also die Möglichkeit das Darlehen zu erhalten. Die Förderungsfähigkeit endet ebenfalls, wenn Sie die in Teilzeit vereinbarten mindeste Arbeitszeit unterschreiten.