Zuständige im Unternehmen

Wer ist im Unternehmen für die Umsetzung von (Familien-) Pflegezeit zuständig?

 

Für eine Freistellung um die Pflege eines:r nahen Angehörigen zu übernehmen, können Sie als Angestellte auf verschiedene Rechtsansprüche zurückgreifen, um Ihre Arbeitszeit entweder ganz zu pausieren oder zu reduzieren. Je nach Unternehmensgröße haben Sie einen Anspruch nach dem Pflegezeitgesetzt oder dem Familienpflegezeitgesetzt. Auch in kleinen Unternehmen können solche Freistellungen individuell vereinbart werden. 

Für genauere Informationen und was Sie beachten müssen, lesen Sie bitte hier: Pflegezeit, Familienpflegezeit.

Die Freistellung für die Pflege eines:r Angehörigen vereinbaren sie mit dem:r Arbeitgeber:in, dabei sollte Ihre Wünsche zum zeitlichen Rahmen berücksichtig werden. Finden Sie gemeinsam als Arbeitgebende und Arbeitnehmende eine Lösung, wie sie die Freistellung realisieren können!

Die Pflegezeit, die Familienpflegezeit und auch die Begleitung in der letzten Lebensphase können von Ihnen miteinander kombiniert werden. Hierbei müssen Sie beachten, dass der Gesamtrahmen der Freistellung nicht 24 Monate überschreiten darf und die Pflegezeit und Familienpflegezeit nahtlos aneinander anschließen müssen, ausgenommen hiervon ist die Begleitung in der letzten Lebensphase. Bitte beachten Sie hier auch die aktuellen Corona -Sonderregelungen.

Diese Akteure können Sie in Ihrem Unternehmen unterstützen, eine Freistellung für die Pflege einer:s nahen Angehörigen zu planen: 

Sie beantragen die Pflegezeit mit vollständiger Freistellung bei Ihrer Arbeitsstelle und richten ein Schreiben an Ihre Geschäftsführung, mit den Informationen ab wann und wie lange Sie Pflegezeit nehmen möchten. Für den Nachweis der Pflegebedürftigkeit Ihres nahen Angehörigen fügen Sie eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der Pflegepflichtversicherung bei. Beides muss spätestens 10 Werktage vor Beginn der Pflegezeit bei ihrer:m Arbeitgeber:in sein.

Die teilweise Freistellung der Pflegezeit und für die Freistellung nach der Familienpflegezeit müssen Sie ihrer:m Arbeitgeber:in acht Wochen vor Beginn der Freistellung mitteilen und erklären, wann Sie die Zeit nehmen möchten und in welchem Umfang Sie sich freistellen lassen möchten. Sie müssen dann eine Vereinbarung über den Zeitraum mit der/dem Vorgesetzten treffen. Auch hier benötigen Sie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des/ der Angehörigen. 

Schauen Sie wer Sie im Unternehmen bei der Umsetzung und Gestaltung der Freistellung für die Pflege von Angehörigen unterstürzen kann.

Machen Sie gerne einen Termin zur Beratung mit uns - wir helfen Ihnen gerne die passende Ansprechperson in Ihrem Unternehmen/ Organisation/ Firma zu finden!